Rechtsprechung
   FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12901
FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2007,12901)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2007,12901)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 2 K 1375/05 (https://dejure.org/2007,12901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 4 S 3 UmwStG, § 35 EStG, Art 20 Abs 3 GG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 18 Abs 4 S 2 UmwStG
    (Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG - Keine Missachtung des Gesetzesinitiativrechts - Unechte Rückwirkung - Tarifermäßigung nach § 35 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 4 S. 3 Umwandlungsteuergesetz (UmwStG); Feststellung des Gewerbesteuer-Messbetrages und des auf die einzelnen Mitunternehmer entfallenden Anteils; Berücksichtigung des auf Veräußerungsgewinn oder Aufgabegewinn i.S.d. § 18 Abs. 4 ...

  • Judicialis

    UmwStG § 18 Abs. 4 S. 3; ; EStG § 35 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit; Umwandlungssteuergesetz; Gewerbesteuermessbetrag; Veräußerungsgewinn; Aufgabegewinn; Vermittlungsausschuss - Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 3 S. 4 UmwStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 3 S. 4 UmwStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 821
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Eine unechte Rückwirkung wird angenommen, wenn eine Norm den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht und somit auf in der Vergangenheit begründete und noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen einwirkt (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003, IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl. II 2004, 284, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG).

    Als nicht abgeschlossen gelten auch Sachverhalte, in denen der Steuerpflichtige Vermögensdispositionen zwar vor Verkündung des Gesetzes getroffen hat, die Steuer aber erst nach Verkündung des Gesetzes mit Ablauf des Jahres entstanden ist (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003, a.a.O.).

    Bei unechter Rückwirkung ist im Einzelfall zu prüfen, mit welchem Gewicht das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist und ob die öffentlichen Belange, die eine nachteilige Änderung rechtfertigen, dieses Vertrauen überwiegen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2003, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder das Handeln des Gesetzgebers jeglichen sachlichen Grund entbehrt und darum i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich ist oder wenn die von sachlichen Gründen getragene Neuregelung ausnahmsweise hinter ein überwiegendes schützenwürdiges Vertrauen der Betroffenen zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.05.1986, 2 BvL 2/83, BStBl. II 1986, 628 (645).

    Zum einen deshalb nicht, weil das allgemeine Interesse am Fortbestand einer für den Betroffenen günstigen Rechtslage für sich betrachtet nicht geeignet ist, ein schutzwürdiges Vertrauen im vorbezeichneten Sinne zu begründen (vgl. BVerfG vom 14.05.1986, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Eine echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig und nur durch zwingende Gründe des Gemeinwohls zu rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997, 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Der Vermittlungsausschuss darf deshalb eine Änderung, Ergänzung oder Streichung der vom Bundestag beschlossenen Vorschriften nur vorschlagen, wenn und soweit dieser Einigungsvorschlag im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens verbleibt (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.12.1999, 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, BStBl. II 2000, 162).
  • FG Düsseldorf, 25.10.2006 - 7 K 4565/04

    Gewerbesteueranrechnung; Umwandlung; Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft;

    Auszug aus FG Hessen, 19.12.2007 - 2 K 1375/05
    Das Gericht folgt andererseits dem Beklagten nicht, soweit er die Auffassung vertritt, § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG habe nur klarstellende Bedeutung dahingehend, dass die Belastung mit Gewerbesteuer nicht durch eine Tarifermäßigung nach § 35 EStG bei der Einkommensteuer kompensiert werden könne (in diesem Sinne auch: FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006, 7 K 4565/04 F, - JURIS -).
  • BFH, 26.11.2014 - X R 18/13

    Inhaltliche Bestimmtheit von Zinsbescheiden - Festsetzungsfrist für

    Im noch anhängigen Verfahren der ehemaligen Gesellschafter der KG wegen des Feststellungsbescheids nach § 35 EStG bestätigten sowohl das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 19. Dezember 2007  2 K 1375/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 821) als auch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. April 2010 IV R 5/08 (BFHE 229, 524, BStBl II 2010, 912), dass für den Veräußerungsgewinn keine Einkommensteuerermäßigung zu gewähren sei.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/09

    Versagung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für der Gewerbesteuer

    Die Grundsätze der vom Beklagten angeführten finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 (2 K 1375/05, EFG 2008, 821), Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 (7 K 4565/04 F, EFG 2007, 698) - sowie das Urteil des BFH vom 15.04.2010 - IV R 5/08 - (BStBl. II 2010, 912) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Zur weiteren Begründung seiner Rechtsansicht, dass im Streitfall die begehrte Anrechnung der pauschalierten Gewerbesteuer ausgeschlossen sei, verweist er auf finanzgerichtliche Rechtsprechung (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 -, EFG 2008, 821; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 - 7 K 4565/04 F -, EFG 2007, 698).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/10

    Keine pauschalierte Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für

    Die Grundsätze der vom Beklagten angeführten finanzgerichtlichen Rechtsprechung - Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 (2 K 1375/05, EFG 2008, 821), Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 (7 K 4565/04 F, EFG 2007, 698 ) - sowie das Urteil des BFH vom 15.04.2010 - IV R 5/08 - (BStBl. II 2010, 912) seien nicht auf den Streitfall übertragbar.

    Zur weiteren Begründung seiner Rechtsansicht, dass im Streitfall die begehrte Anrechnung der pauschalierten Gewerbesteuer ausgeschlossen sei, verweist er auf finanzgerichtliche Rechtsprechung (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19.12.2007 - 2 K 1375/05 -, EFG 2008, 821; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2006 - 7 K 4565/04 F -, EFG 2007, 698 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 2 K 2802/06

    Abzug der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4 UmwStG

    Der auf Veräußerungs- oder Aufgabegewinne im Sinne der Sätze 1 und 2 des § 18 Abs. 4 UmwStG beruhende Teil des Gewerbesteuer-Messbetrags ist bei der Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 35 EStG nicht zu berücksichtigen (§ 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung Urteil des hessischen FG vom 19. Dezember 2007 2 K 1375/05, JurisDok).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht